Der TOA richtet sich als außergerichtliches Verfahren an Betroffene von Straftaten: Schädiger wie Geschädigte.
Mit Hilfe von ausgebildeten Konfliktberatern können das Tatgeschehen aufgearbeitet und negative Folgen gemildert werden.
Zentrale Ziele sind:
- ein zukünftig konfliktfreier Umgang miteinander
- eine Wiedergutmachung auf unbürokratischem Wege
- Geschädigte erhalten Unterstützung bei der Bewältigung erlittenen Unrechts
- Schädiger haben Gelegenheit, Verantwortung für ihre Tat zu übernehmen und aktiv für eine Wiedergutmachung einzutreten
Eine schriftlich fixierte Vereinbarung regelt abschließend Ersatzansprüche und Umgangsregeln für die Zukunft. Nach einer Einigung kann eine Gerichtsverhandlung entfallen.


